News
Archiv
Impressum




Sturz in der Hoteldusche

Wer in einer allen Gästen zugänglichen Dusche des Sauna-Bereichs eines Hotels ausrutscht und sich dabei erheblich verletzt, hat keinen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld durch den Reiseveranstalter, selbst wenn der Boden der Dusche offenbar glitschig und keine Haltegriffe an der Wand vorhanden waren (LG Koblenz, Az. 12 S 83/07).

Im vorliegenden Fall passierte das Missgeschick am 4. Tag einer zweiwöchigen Pauschalrundreise durch Thailand. Weil der durch den gefährlichen Sturz am Rücken verletzte Mann zunächst stationär behandelt werden musste und dann seinen Urlaub nur noch unter erheblichen Schmerzen fortsetzen konnte, verlangte er jetzt vom Veranstalter Schadensersatz in Höhe von 1.926 Euro sowie ein angemessenes Schmerzensgeld.

Beides versagten ihm die Richter. Es sei allgemein bekannt, dass Duschräume, die mehreren Personen zugänglich seien, erhöhte Rutschgefahren aufweisen. Beim Betreten der allen Hotelgästen zugänglichen Dusche habe der Kläger daher damit rechnen müssen, dass bereits vor ihm jemand dort geduscht habe, wodurch das Wasser und gegebenenfalls auch Seifenreste zum Ausrutschen führen könnten. Es gehöre auch keinesfalls zum üblichen Standard, dass in Duschräumen Haltegriffe vorhanden seien oder dass Duschbereiche im Anschluss an jede Benutzung durch einen Hotelgast gereinigt und getrocknet werden müssten. Insofern hat es sich beim Sturz des Urlaubers nur um ein allgemeines Lebensrisiko gehandelt, für das der Reiseunternehmer nicht aufzukommen hat.